AGB
Allgemeine Geschäfts-Bedingungen
§ 1
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Marco Kaiser erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2
1. An speziell ausgearbeitete Angebote halt sich die Firma Marco Kaiser 30 Kalendertage gebunden.
2. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Firma Marco Kaiser. Lehnt diese nicht binnen 4 Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.
§ 3
1. Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
2. Bei Vorliegen von durch die Firma Marco Kaiser zu vertretenden Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Kunden gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf 4 Wochen festgelegt, die mit Eingang der Fristsetzung bei der Firma Marco Kaiser beginnt.
3. Verzögerungen aufgrund schlechter Wetterverhältnisse berechtigen nicht zur Nachfristsetzung.
§ 4
1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, liefert der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Kunden Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum der Lieferung.
2. Offensichtliche Mängel müssen der Firma Marco Kaiser unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Gegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Auftragnehmer bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die
vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber der Firma Marco Kaiser aus.
3. Das zu verwendende Material wird in Korn und Farbe möglichst zusammenpassend ausgewählt. Verschiedenartigkeiten in Körnung, Abweichungen in Farbe und Struktur wie Flecken, Adern, Schattierungen sind jedoch keine Materialfehler, sondern Naturspiele, die keinen Grund zur Beanstandung bieten. Ferner berechtigen geringfügige Materialabweichungen, welches
genaues Passen und das richtige Verhältnis nicht stören, nicht zu Beanstandungen.
4. Die Firma Marco Kaiser übernimmt keine Gewähr für die Beschädigung vorhandener Bepflanzungen. Der Auftraggeber hat diese auf eigene Kosten zu entfernen.
5. Die Firma Marco Kaiser steht dem Auftraggeber nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung ihrer Erzeugnisse zur Verfügung. Sie haftet hierfür jedoch nur nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wurde.
6. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Firma Marco Kaiser als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungshilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
§ 5
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der Firma Marco Kaiser aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, behält sich die Firma Marco Kaiser das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist die Firma Marco Kaiser berechtigt, die Vorbehaltsware auf Ihre Kosten zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie In der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Firma Marco Kaiser liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag.
§ 6
1. Rechnungen der Firma Marco Kaiser sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum. Skontovereinbarungen oder Ratenzahlungsvereinbarungen sind schriftlich zu treffen.
2. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich die Firma Marco Kaiser ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber.
3. Die Firma Marco Kaiser ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Firma Marco Kaiser berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
4. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 7
§ 8
Erfüllungsstandort oder Gerichtsstand ist Köln